Kosten
Die Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren eine grundsätzlich von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherung anerkannte Therapiemethode. Die Kostenübernahme ist wie folgt geregelt:
Gesetzliche Krankenkassen: diese übernehmen die Kosten für notwendige psychotherapeutische Behandlungen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversichertenkarte mit.
Privatversicherte/Selbstzahler/in: Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden bei notwendigen psychotherapeutischen Behandlungen in der Regel vollständig oder zum größten Teil durch Ihre private Krankenkasse oder Beihilfe erstattet; dies ist jedoch abhängig von Ihrem Versicherungsvertrag. Bitte erkundigen Sie sich bereits vor dem Erstgespräch über die Konditionen Ihres Vertrags und lassen Sie sich ggf. entsprechende Antragsformulare zusenden. Die Rechnungsstellung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Bei Selbstzahlern erfolgt die Rechnungsstellung auch nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Krankenkasse erhält keine Meldung darüber, dass Sie in Behandlung sind.