Kosten
Die Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren eine grundsätzlich von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherung anerkannte Therapiemethode. Die Kostenübernahme ist wie folgt geregelt:
Gesetzliche Krankenkassen: diese übernehmen die Kosten für notwendige psychotherapeutische Behandlungen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversichertenkarte mit.
Privatversicherte: eine Abrechnung mit privaten Versicherungen und Beihilfe ist möglich. In welchem Ausmaß die private Versicherung die Kosten übernimmt, hängt aber von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Bitte informieren Sie sich vor Beginn einer Psychotherapie, welche Kosten von Ihrer privaten Kasse übernommen werden. Die Höhe des Honorars ist in der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt.