Kosten
Die Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren eine grundsätzlich von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherung anerkannte Therapiemethode. Die Kostenübernahme ist wie folgt geregelt:
Gesetzliche Krankenkassen: diese übernehmen die Kosten für notwendige psychotherapeutische Behandlungen. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie zum Erstgespräch Ihre Krankenversichertenkarte mit.
Privatversicherte/Selbszahler/in: aktuell kann ich wegen meines Versorgungsauftrags nur gesetzlich Versicherten ein Therapieangebot machen. Bitte wenden Sie sich an (Privat)praxen oder Praxen, die alle Kassen abrechnen.